RUNDVFG K 3 2007
Erste Ausbildung für ehrenamtliche Pilgerbegleiterinnen und Pilgerbegleiter
Erste Ausbildung für ehrenamtliche Pilgerbegleiterinnen und Pilgerbegleiter
Neue Beitragspauschalvereinbarung mit der Verwaltungsberufsgenossenschaft Bisher haben die Kirchenkreise ihre Bruttolohnsummen direkt an die VBG gemeldet und einen arbeitgeberbezogenen Beitragsbescheid erhalten. Schon für das Jahr 2006 werden ...
Aufstellung der Wählerlisten für die Wahlen zur 24. Landessynode • Fortlaufende Überprüfung und Ergänzung der Wählerlisten • Endgültige Feststellung der Wählerlisten bis zum 13. Oktober 2007
Der Zusammenschluss besonders kleiner Kirchen- und Kapellengemeinden wird finanziell durch die Landeskirche gefördert. Die Kirchenkreise können entsprechende Anträge an das Landeskirchenamt bis zum 31.12.2008 stellen.
Hinweise zur Einführung und Verwendung von Kollektenbons/-talern 1. Konkretisierung der Rundverfügung G3/2006 2. Handreichungen für Ehrenamtliche (Anlage) 3. Muster für das Kollektenbonbuch (Anlage)
Schadenverhütung in der winterlichen Jahreszeit Durch umsichtige Vorsorge können kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Personen- und Sachschäden in der winterlichen Jahreszeit verhüten und somit helfen, persönliches Leid zu mindern und ...
Fundraising-Basiskurse für Ehren- und Hauptamtliche • Wochenendkurs (über 5 Wochenenden) Freitags 15.00 Uhr bis Samstags 16.00 Uhr vom 19.01. bis 20.01.2007, vom 04.05. bis 05.05.2007 vom 06.07. bis 07.07.2007, vom 05.10. bis 06.10.2007 vom ...
Strafanzeigen kirchlicher Dienstherren Erstatten kirchliche Körperschaften Strafanzeigen, ist das Landeskirchenamt darüber zu informieren.
G-Rundverfügungen 2006 teilen Rundvfg_G_1_2006 Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen Rundvfg_G_2_2006 Erhebung der Daten über kirchliches Leben in Zahlen 2005/Tabelle II Rundvfg_G_3_2006 Hinweise zur ...
Arbeitgeber können nunmehr, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, anstelle der voraussichtlichen Höhe der Beitragsschuld den Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe der Beiträge des Vormonats zahlen; für einen verbleibenden Restbetrag ...