Rundverfügungen und Mitteilungen
Während Rundverfügungen über Regelungen von dauernder Bedeutung oder Veränderungen einer Rechtslage informieren, weisen die Mitteilungen über einmalige oder in ihrer Dauer begrenzte Angebote und Ereignisse wie beispielsweise Veröffentlichungen oder Veranstaltungen hin.
Rundverfügungen behalten so lange Geltung, bis sie außer Kraft gesetzt oder z. B. durch andere Rundverfügungen ersetzt werden.
Die Sortierung nach „G-“ und „K-“Dokumenten gibt Auskunft über den Verteilerkreis. Das Landeskirchenamt verschickt Rundverfügungen bzw. Mitteilungen orientiert an den u. a. in der Kirchengemeinde- und Kirchenkreisordnung bestimmten Zuständigkeiten von Kirchen- bzw. Kapellenvorständen, Pfarrämtern, Kirchenkreisvorständen und Superintendenturen. Der Verteilerkreis ist im unteren Teil der Dokumente jeweils aufgeführt.