Rundvfg_K_1_2022 Strukturausgleichsfonds; Voraussetzungen und Bedingungen für eine Förderung Eckpunkte der Förderung aus dem neuen Strukturausgleichsfonds, insbesondere Förderbedingungen Rundvfg_K_1_2022-Anlage Rundvfg_K_2_2022 Sondermittel zur Sicherstellung einer flächendeckenden Stabilisierung von Gebäudemanagement- und Gebäudebedarfs-Planungsprozessen in den Kirchenkreisen - Letztmalige Bereitstellung von Sondermitteln der Landeskirche - Auszahlung nach Verwendungsnachweis Rundvfg_K_3_2022 Bereitstellung zusätzlicher landeskirchlicher Mittel zur Unterstützung von Armut betroffener Menschen im Bereich der Landeskirche durch Erhöhung des allgemeinen Zuweisungsvolumens nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) im Haushaltsjahr 2022 Rundvfg_K_3_2022 Anlage 1 Rundvfg_K_3_2022 Anlage 2 Rundvfg_K_4_2022 Implementierung von Seelsorge in der Hospiz- und Palliativarbeit Das Projekt „Implementierung von Seelsorge in der Hospiz- und Palliativarbeit“ wird nach einer Auswertung modifiziert: Je Sprengel kann eine Projektstelle mit einem 0,25 Stellenumfang in einem Kirchenkreis mit einem Festbetragszuschuss gefördert werden. Rundvfg_K_4_2022 Anlage Rundvfg_K_5_2022 Projektstellen Frauen und Flucht • Förderung von Projektstellen zur Förderung der beruflichen und sozialen Teilhabe zugewanderter Frauen • Antragsfrist für Neuanträge bis zum 15.02.2023 Rundvfg_K_5_2022 Anlage