Rundvfg_G_1_2022 Anlage von Kapitalvermögen der unter der Aufsicht des Landeskirchenamtes stehenden Körperschaften (Anlagerichtlinien) Aufgrund der Entwicklung an den Kapitalmärkten erfolgt eine Aufhebung und Überarbeitung der Rundverfügung G 7/2019 mit folgenden wesentlichen Änderungen: • Spezifizierung bei festverzinslichen Wertpapieremissionen von Staaten und Erweiterung auf internationale Organisationen • Erweiterung der Anlagemöglichkeiten in Mischfonds • Erhöhung des Anteils von Aktienfonds/Aktienindexfonds auf maximal 10 % des Kapitalvermögens • Bei Investitionen in offene Immobilienfonds gilt ein max. Anteil je Fonds von 10 % des Kapitalvermögens Rundvfg_G_2_2022 Eingruppierung im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes Rundvfg_G_2_2022 Anlage Rundvfg_G_3_2022 Sondermittel für die Fluechtlingshilfe Ukraine 2022 Rundvfg_G_3_2022 Anlage 1 Rundvfg_G_3_2022 Anlage 2 Rundvfg_G_3_2022 Anlage 3 Rundvfg_G_3_2022 Anlage 4 Rundvfg_G_3_2022 Anlage 5 Rundvfg_G_3_2022 Anlage 6 Rundvfg_G_3_2022 Anlage 7